Klage erfolgreich – Essen stellt sich quer gewinnt vor Gericht
Das Bündnis Essen stellt sich quer hat heute seine Klage gegen das Land NRW, vertreten durch die Polizei Essen, gewonnen. Geklagt hatte das Bündnis gegen das Fotografieren und anschließende Veröffentlichen der Fotos in sozialen Netzwerken. Die Polizei vertrat die Auffassung, dass die Anfertigung von Bildern rechtmäßig gewesen sei. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das anlasslose Fotografieren ein Eingriff in Artikel 8 des Grundgesetzes (Versammlungsfreiheit) darstelle und somit rechtswidrig sei. Allein die Präsenz von fotografierenden Beamtinnen und Beamten könne…