Kein Anfangsverdacht: Strafanzeige eingestellt

Kein Anfangsverdacht: Strafanzeige eingestellt

Im Februar dieses Jahres verfassten zwei Beamte der Polizei Essen eine Strafanzeige gegen einen der Sprecher*innen des Bündnisses Essen stellt sich quer. In einem Redebeitrag anlässlich des Terroranschlags in Hanau hatte das Bündnis strukturellen Rassismus und  Polizeipraktiken wie “Racial Profiling” kritisiert. Der migrantisch geprägte Ort der damaligen Veranstaltung, Essen-Altendorf, sei “immer wieder Ziel rassistischer Kontrollen” geworden. Von dieser allgemeinen Aussage fühlten sich zwei in dem Redebeitrag nicht angesprochene Beamte beleidigt und erstatteten Strafanzeige.

Die Strafanzeige wurde inzwischen aufgrund eines mangelnden Anfangsverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Christian Baumann, Mitglied im Sprecher*innenkreis von Essen stellt sich quer kommentiert dazu wie folgt: “Bei dieser Anzeige handelte es sich von Beginn an um eine Posse. Dass sich zwei Beamte – weder angesprochen noch namentlich benannt – überhaupt direkt angesprochen fühlten, war von Beginn an ein Rätsel. Der Staat muss sich Kritik gefallen lassen, selbst, wenn sie ihm nicht passt. Antifaschistische und antirassistische Bündnisse hingegen durch Anzeigen in ihrer Arbeit einzuschüchtern und einzuschränken zu versuchen, offenbart einen erschreckend unsouveränen Umgang mit selbiger und zeugt von einem zweifelhaftem Demokratieverständnis.”

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