Klage erfolgreich – Essen stellt sich quer gewinnt vor Gericht

Klage erfolgreich – Essen stellt sich quer gewinnt vor Gericht

Das Gebäude des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen Bild: JordiCuber – Eigenes Werk – CC BY-SA 4.0

Das Bündnis Essen stellt sich quer hat heute seine Klage gegen das Land NRW, vertreten durch die Polizei Essen, gewonnen. Geklagt hatte das Bündnis gegen das Fotografieren und anschließende Veröffentlichen der Fotos in sozialen Netzwerken. Die Polizei vertrat die Auffassung, dass die Anfertigung von Bildern rechtmäßig gewesen sei.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das anlasslose Fotografieren ein Eingriff in Artikel 8 des Grundgesetzes (Versammlungsfreiheit) darstelle und somit rechtswidrig sei. Allein die Präsenz von fotografierenden Beamtinnen und Beamten könne Teilnehmende einschüchtern und somit von der Demonstration abhalten.

Christian Baumann vom Bündnis stellt sich quer dazu: “Das Urteil des VG Gelsenkirchen ist für uns ein großer Erfolg, bestätigt es doch unsere Rechtsauffassung. Unser Anliegen war und ist, dass Bürgerinnen und Bürger ohne Furcht vor Überwachung durch den Staat an Demonstrationen und Kundgebungen teilnehmen können.”

Das Bündnis wurde im Verlauf einer Demonstration mehrfach darauf angesprochen, warum die Polizei Fotos der allzeit friedlichen Versammlung anfertige und was mit den Daten geschehe.

“Die Geschichte Deutschlands mahnt, dass leichtfertig erhobene Daten im Zweifel auch gegen die eigenen Bürgerinnen und Bürger verwendet werden könnten. Es ist daher falsch diese Daten überhaupt zu erheben, zumal die Polizei als Behörde kein Presseorgan ist”, so Baumann weiter.

Das Gericht wies zudem darauf hin, dass die von der Essener Polizei geplante Maßnahme, die Beamtinnen und Beamten zukünftig mit “Social Media”-Warnwesten auszustatten, nichts an der Rechtswidrigkeit des Fotografierens ändere.

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