Konsequente Verfolgung faschistischer verbaler Gewalt und Ende der Strafverfolgung von Antifaschismus!

Konsequente Verfolgung faschistischer verbaler Gewalt und Ende der Strafverfolgung von Antifaschismus!

Am 7. Dezember hat das Amtsgericht Kleve den Friedensaktivisten und Künstler Wilfried Porwol wegen „gemeinschädlicher Sachbeschädigung“ verurteilt, da er das Nazi-Kriegerdenkmal in Kalkar mehrfach künstlerisch umgestaltet hatte. Trotz des Hinweises, dass laut Verordnung der Alliierten solche Kriegerdenkmäler aus der Nazi-Zeit bereits nach Kriegsende hätten beseitigt werden müssen und dass die Stadt Kalkar durch die wiederholte Instandsetzung des Denkmals die kriegsverherrlichende Aussage immer wieder neu bestätige, verhängte das Gericht, eine Strafe.

Statt das  Geschichtsverständnis hinter diesem Kriegerdenkmal zu problematisieren, hat die Stadt Kalkar den Ursprungszustand der Kriegsverherrlichung und Heldenverehrung dieses NS- Denkmals immer wieder hergestellt, dem Mahner und Kritiker wird derweil der Prozess gemacht.

Wilfried Porwol erhielt unverhohlene Gewaltbotschaften in sozialen Netzwerken. Seine Strafanzeige dagegen blieb erfolglos. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren  mit einer Begründung ein, die zu Gewalt ermutigt – Es ging um Facebook-Postings beispielsweise mit diesen Worten: „Den sollte man mit seinem Schädel so lange in Stein hauen, bis er platzt…“ Ein weiteres Posting in diesem Zusammenhang veröffentlichte  Herrn Porwols Anschrift und Telefon-Nummer.  So als hätte es den NSU-Terror und den Mord an Kassels Regierungspräsident Dr. W.Lübcke nicht gegeben, bewertete die Staatsanwaltschaft diese Postings nun als strafrechtlich irrelevant ein: „Der Beschuldigte G. hat durch die getätigte Äußerung insbesondere nicht den Tatbestand der Bedrohung […] erfüllt. Er hat dadurch nicht mit der Begehung eines Verbrechens gedroht. Eine Drohung ist das Inaussichtsstellen eines Verbrechens … Der Täter muss die Verwirklichung des Verbrechens als in seiner Macht stehend und von ihm gewollt darstellen. Dies hat der Beschuldigte G. indes nicht getan.“

Statt faschistische Gewalt konsequent von den Anfängen her zu verfolgen, stuft hier eine für die Sicherheit der Menschen zuständige Behörde, die offensichtlich auf dem rechten Auge immer noch blind ist, geistige Brandstiftung als strafrechtlich irrelevant ein.

Essen stellt sich quer fordert die konsequente Verfolgung verbaler Gewalt und die Einstellung der Verfolgung gewaltfreien antifaschistischen Engagements wie das des Künstlers Wilfried Porwol.

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