Rechtskräftig: Verurteilung wegen Hitlergruß

Rechtskräftig: Verurteilung wegen Hitlergruß

Am 21. März 2019, ausgerechnet am Internationalen Tag gegen Rassismus, hat eine Teilnehmerin der “Steeler Jungs” auf einer Versammlung eben jener einen Hitlergruß gezeigt. Frau B. wurde daraufhin am 03. September 2019 vom Amtsgericht Steele zu einer Geldstrafe sowie der Übernahme der Gerichtskosten verurteilt.

Gegen dieses Urteil ist B. zunächst in Revision gegangen, obwohl sich die sie entlasten sollenden Zeug*innen sich bereits in der ersten Verhandlung derart in Widersprüche verstrickten, dass der Richter empfahl, auf die weitere Anhörung zu verzichten: Die von B. organisierten vermeintlichen Zeug*innen, die ihre Unschuld belegen sollten, liefen nach Ansicht des Gerichts Gefahr, sich selber aufgrund von Falschaussagen strafbar zu machen.

Für den 13. März war die erneute Verhandlung der Strafsache anberaumt. Doch nur wenige Tage vor der Verhandlung, wurde die Revision zurückgezogen. Die Angehörige der “Steeler Jungs”, B., ist damit rechtskräftig wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Nach knapp einem Jahr ist somit gerichtlich dokumentiert, dass aus den Reihen der “Steeler Jungs” ein Hitlergruß gezeigt wurde.

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